Eigentümer aktien, Namensaktien

Eigentümer aktien
Eigentümeraktien lauten keineswegs auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Eigentümer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten machbar.

Namensaktien
Namensaktien werden generell auf den Namen des Shareholders in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Dabei werden Name, Geburtsdatum,

Adresse und Menge der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Organisation der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Gegenüber der Firma gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese mögen vor diesem Hintergrund im Allgemeinen Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktieninhaber kann von der Institution Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Daten begehren. Mitteilungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktienbesitzer generell unmittelbar von der Gesellschaft.

Ein Teilhaber ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt darauffolgend aber gegenüber der Institution nicht als Teilhaber, welches zur Folge hat, dass er weder Daten von der Organisation noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Angesichts dessen verliert er ebenso sein Stimmrecht. Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist von der Registrierung im Aktienregister keinesfalls abhängig. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktienbesitzer zum Fristende (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und dient in Verkettung mit einem elektronischen Abwicklungssystem des Weiteren der Abarbeitung von Transaktionen, folglich Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der Bundesrepublik stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien begeben werden, sowie der Nennbetrag nicht komplett eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Organisation beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Übertragung auf einen neuen Aktienbesitzer des Weiteren an die Befürwortung der Gesellschaft gebunden ist. Für die emittierende Institution sind vinkulierte Namensaktien infolge dessen von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Shareholderskreis behält. In der Bundesrepublik Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien dagegen keineswegs oft vor.