Aktionäre und das Aktienregister

Eigentümer aktien
Inhaberaktien lauten nicht auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Eigentümer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalien machbar.

Namensaktien
Namensaktien werden grundsätzlich auf den Namen des Aktieninhabers in das Aktienbuch der AG eingetragen. Unterdies werden Name, Geburtsdatum,

Postanschrift und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Organisation der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Gegenüber der Firma gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese können aufgrund dessen generell Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktienbesitzer mag von der Firma Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Angaben begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Shareholder im Allgemeinen unmittelbar von der Institution.

Ein Aktienbesitzer ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch eintragen zu lassen. Er gilt hinterher aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Anteilseigner, welches zur Folge hat, dass er weder Informationen von der Institution noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er des Weiteren sein Wahlrecht. Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Einschreibung im Aktienbuch nicht dependent. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Anteilseigner zum Stichtag (geheißen: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und dient in Verkettung mit einem elektronischen Abarbeitungssystem auch der Umsetzung von Transaktionen, folglich Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik Deutschland stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien begeben werden, für den Fall, dass der Nennbetrag nicht komplett eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Übertragung auf einen neuen Aktienbesitzer des Weiteren an die Akzeptanz der Firma gebunden ist. Für die herausgebende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien insoweit von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Anteilseignerskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber keinesfalls mehrheitlich vor.