Determinierte Teilbeträge-Aktien

In Deutschland gibt es die Nennwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche Aktiengesellschaft darf keineswegs beiderlei Aktien gestalten, sondern entweder ausschließlich Nennwertaktien oder bloß Stückaktien ausstellen.

Nennwertaktien

Der Nennwert der Aktie ist eine arithmetische Größe, die die Höhe des Verhältnisses am Gesellschaftskapital der Aktiengesellschaft darstellt. Der Nominalwert lautet auf einen festen Kapitalbetrag. In der BRD lautet der Nennwert auf 1 € oder ein Vielfaches davon.

Die Multiplikation der Nennwerte mit der Zahl der emittierten Aktien ergibt das in der Satzung festgelegte Gesellschaftskapital der Aktiengesellschaft.

Der Beteiligungsteilbetrag des einzelnen Aktieninhabers entspricht dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Gesamtheit seiner Aktiennominalwerte im Größenverhältnis zu den vollständigen Nominalwerten (Gesellschaftskapital).

Stückaktien

Darüber hinaus, eine Stückaktie symbolisiert einen determinierten Teilbetrag des in der Satzung determinierten Grundkapitals. Im Gegensatz zur Nennwertaktie wird der Teilbetrag indes keinesfalls in einem Kapitalbetrag ausgedrückt; die Aktiendokumente lauten vielmehr auf eine festgelegte Stückzahl von Aktien, z. B. 10 oder 1000 Stück Aktien.

Die Partizipations quote des einzelnen Teilhabers und im Zuge dessen der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der in der Gesamtheit aufgelegten Aktienstückzahl. Der auf die einzelne Aktie ausmachende anteilige Betrag des Gesellschaftskapitals muss wenigstens 1 € ausmachen.

Nominalwertaktien und Stückaktien sind einzig alternative Möglichkeiten, das Mitwirkungsverhältnis am Gesellschaftskapital der Gesellschaft auszudrücken. Vereinbart die Hauptversammlung einer Gesellschaft den Wandel von der einen zur anderen Aktienanordnung, so resultieren wirtschaftlich und wertmäßig keine Unterschiede, indes die in der Satzung festgelegte Stückzahl der ausgegebenen Aktien und das Gesellschaftskapital unangetastet bleiben.

Für die Kapitalanlage in Aktien ist belanglos, inwiefern es sich um eine Nominalwertaktie oder eine Stückaktie handelt. Der Kurs der Aktie steht damit in keinem Verhältnis. Er weicht ferner regelmäßig vom Nennwert ab. Der Wechselkurswert einer Aktie entstammt aus Angebot und Nachfrage und verkörpert ferner die Wertzuwachs und Abnahme im Vermögen der Aktiengesellschaft.