Schuldverschreibungen mit aktienfondausgerichteter Verzinsung:
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Spezialkonstruktionen sind z. B. Aktieanleihen auf zwei ausgewählte Aktien (so benannte Two-Asset-Aktienanleihen) oder außerdem Knock-in-Aktienschuldverschreibungen. Bei Letzteren ist bei weitem nicht einzig der Kurs des Basiswerts bei Fälligkeit für eine Tilgung in Basiswerten maßgeblich,
stattdessen darüber hinaus noch eine alternative Kursbarriere, welche der Basiswert im Verlauf der Laufzeit erreichen bzw. unterschreiten soll. Ist dieses nicht der Sachverhalt, wird der Nominalbetrag zurückgezahlt.
Obligationen mit index justierter oder aktienkorbausgerichteter Verzinsung: Wie schon bei den Aktienobligationen handelt es sich bei Schuldverschreibungen, deren Zins sich an der Entwicklung eines Indizes oder eines Aktienfonds ausrichtet, um Fabrikate, die Schuldverschreibungs- und Aktiencharaktere miteinander zusammenlegen. Während Aktienschuldverschreibungen eine feste Zinszahlung zusichern, wohl ein Wahlrecht des Emittenten bezogen auf die Anordnung und Höhe der Tilgung haben, erhalten Sie als Abnehmer von Obligationen mit index- oder aktienkorbausgerichteter Verzinsung eine variable, von der Entfaltung eines Index oder des Aktienkorbs bedingte Verzinsung und grundsätzlich einen Tilgungsbetrag in Geld am Zeitspannenende.
Anleihen mit indexorientierter Verzinsung sind Wertpapiere mit einer fixen Zeitdauer, deren Wertveränderung von einem gewissen Index abhängt. Die Rückzahlungsbedin-gungen sehen zum Ende der Zeitspanne die Zahlung einer festgelegten Quote vor, die zusätzlich unter dem Nominalbetrag der Schuldverschreibung liegen kann. Die Schuldverschreibungen besitzen in der Regel über einen Mindestkupon, dessen Höhe in der Regel unter dem Marktzinspegel liegt. Sie weisen ansonsten kontinuierlich eine veränderliche Zinsbestandteil auf, deren Ausgestaltung schwankt. Selbige Zinsbestandteile spiegelt die Dynamik des festgelegten Index wider. Dabei mag eine prozentuale Partizipation an der Indexdynamik ebenso intendiert sein wie ein Spitzenwert (Cap). Auf Grund dieser Konsistenz ist die Höhe der Verzinsung und mithin im Übrigen die Wertentwicklung der Obligation während der Periode vorab nicht bestimmbar.