Wesentliche und Aufgabe der Distributionspolitik

Die Distributionspolitik bildet eine der vier tragenden Stützen im Marketing-Mix nahe der Produkt- und Programmpolitik, Entgeltpolitik und Kommunikationspolitik.

Wesentliche und Aufgabe der Distributionspolitik ist in der Überbrückung der zwischen Fabrikant und Enderwerber bestehenden Weite zu sehen. In diesem Zusammenhang ergeben sich für eine Organisation zwei große Urteilsfindungsbündelungen: die Auswahl der Absatzmethode und die optimale Ausformung der physischen Distribution.
Innerhalb der Vertriebsroutine, welche ein ausgesprochen akquisitorisches Profil aufweist, existiert ein Selektionsproblem bezüglich der Vertriebssysteme, Vertriebsformen und Saleswege. Zusammenfassend hat eine Unternehmung die Opportunität, seinen Verkauf räumlich zentralisiert oder dezentralisiert umzusetzen. Ein dezentralisiertes Salessystem gestattet unter Betrachtung der legalen und ökonomischen Stellung der Verkaufssstellen nachkommende Differenzierungen: das werkseigene, das werksabhängige und das ausgegliederte Salessystem.
Mit der Auslese der Absatzform entscheidet eine Unternehmung, mithilfe welcher Organe der Vertrieb seiner Produkte passieren soll. Als unternehmenseigene Absatzorgane sind zu bezeichnen: Mitglieder der Geschäftsleitung, Reisende, Werksläden, Automaten und die interne Verkaufsabteilung (Bearbeitung von Abnehmeranfragen). Handelsvertreter, Kommissionäre und Makler stellen konträr dazu organisationsfremde Vertriebsorgane dar. Praktisch kommt den Reisenden und Handelsvertretern die größte Wichtigkeit als Vertriebsorgane zu. Inwieweit Reisende oder Händler im Vertrieb einzusetzen sind, mag erst nach einer Untersuchung der unternehmensspezifischen wie auch der markt relevanten Konstellationen bestimmt werden.

Will eine Organisation den Absatz seiner Erzeugnisse durch Reisende umsetzen lassen, so platzieren sich damit Fragen betreffend der optimalen Anhäufung der Reisenden, der Klassifikation der Verkaufsbezirke betreffend einer Aussichtssimilarität und nach der angebrachten Aufbauanordnung des Aussendienstes.