Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

Kapitalanlagefonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und landfremden Investmentgesellschaften angeboten:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
 Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts bedürfen sie einer Befugnis mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

die ebenso die Compliance der legalen Vorschriften und der Kontraktbedingungen beaufsichtigt. Kapitalanlagegesellschaften werden meist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nachgegangen; möglich ist ebenfalls die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Distinktion von eigenem Kapital und Sondervermögen: Wenn Sie als Investor Investmentanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft erstehen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, stattdessen werden Ihre Einzahlungen einem Sondervermögen (Kapitalanlagefonds) zugeführt, das von der Investmentorganisation verwaltet wird. Das Sondervermögen muss vom eigenen Kapital der Gesellschaft separat gehalten werden und haftet nicht für Schulden der Geldanlagegesellschaft. Solche strikte Abgrenzung dient insbesondere der Sicherheit der Investoren vor Verlust ihrer Gelder durch Forderungen Dritter vis-à-vis der Investitiongesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Erwerbung von Aktien von Investmentaktiengesellschaften. Satzungsgemäß festgesetzter Unternehmensgegenstand solcher Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens getreu der Prämisse der Wagnismischung. Ebenso für sie hat Investmentgesetz Validität.

Ausländische Geldanlagegesellschaften
können wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (wie Tochterfirmen deutscher Geldinstitute in Luxemburg). Es sind gleichwohl oft gleichfalls andere Formen gebräuchlich. Entsprechend des Herkunftslandes können große Unterschiede in der rechtmäßigen Grundlage und der Rechtskonstruktion existieren.