Sicherungsmöglichkeiten gegen das Transferrisiko

Länderwagnis und Transferwagnis

Vom Länderrisiko spricht man, sobald ein fremdländischer Kreditnehmer ungeachtet eigener Bonität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitwilligkeit seines Sitzlandes

seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht fristgemäß oder schlechthin nicht leisten kann.

Das Länderrisiko umfasst zum einen die Bedrohung einer ökonomischen, zum anderen die Bedrohung einer politischen Unbeständigkeit. So können Geldzahlungen, auf die Sie eine Forderung haben, auf Grund der Tatsache von Währungsmangel oder Transferbeschränkungen im Ausland unterbleiben. Bei Papieren in Fremdwährung mag es sich einfinden, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die zufolge eingetretener Deviseneinengungen nicht mehr konvertierfähig ist.

Ermangelnde Abdeckungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis gibt es nicht. Entstabilisierende Geschehnisse im politischen und sozialen Ordnungsprinzip mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Behandlungsweise von Auslandsschulden und zur Insolvenz eines Landes führen. Politische Geschehnisse mögen sich auf dem weltweit verflochtenen Geldmittel- und Devisenmarkt manifestieren: Sie können dabei kurssteigernde Initiierung geben oder indes Abschwungstimmung erzeugen. Beispiele für selbige Geschehnisse sind Korrekturen im Verfassungssystem, der Volkswirtschaftsordnung oder der politischen Kraftverhältnisse, nationale und internationale Notlagen, Putsche und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Geschehnisse. Ebenso Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben manchmal - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Exekutive kommenden Parteien - Konsequenzen auf die Währung und das Börsengeschehen in dem betreffenden Nationalstaat.

Länderratings als Resolutionshilfe
Große Bedeutsamkeit haben die von einigen Volkswirtschaftsmagazinen publizierten Länderratings: Es handelt sich derbei um eine Bewertung der Länder der Welt nach deren Kreditwürdigkeit. Länderratings dienen als Abstimmungshilfe bei der Überprüfung des Länderfährnisses.