Volatilität: Die Börsennotierungen von Handelspapieren

Volatilität

Die Börsennotierungen von Handelspapieren weisen im Zeitintervall Abweichungen auf. Das Maß solcher Schwankungen binnen einer bestimmten Zeitspanne wird als Variabilität bezeichnet. Die Berechnung der Wandelbarkeit erfolgt mittels historischer Fakten nach eindeutigen statistischen Prozeduren. Je höher die Unbeständigkeit eines Wertpapiers ist,

desto intensiver schlägt der Kurs nach oben und unten aus. Die Vermögensanlage in Anteilscheinen mit einer hohen Variabilität ist schließlich riskanter, da sie ein höheres Verlustpotenzial mit sich bringt.

Liquiditätsrisiko

Die Bonität einer Kapitalanlage beschreibt die Gelegenheit für den Investor, seine Vermögenswerte persistent zu marktgerechten Entgelten zu liquidieren. Das ist in der Regel dann der Fall, sofern ein Anleger seine Anteilscheine veräußern kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Absatzauftrag zu spürbaren Quotationsschwankungen führt und lediglich auf offensichtlich niedrigerem Börsennotierungsniveau abgewickelt werden kann.

Prinzipiell sind Weite und Tiefe eines Marktes gravierend für schnelle und problemlose Anteilscheintransaktionen: Ein Markt verfügt über Tiefe, für den Fall, dass etliche offene Salesaufträge zu Preisen unmittelbar über dem dominanten Preis im Markt vorhanden sind und vice versa vielerlei offene Kaufaufträge zu Preisen unmittelbar unter dem aktuellen Quotationsniveau. Als breit mag ein Markt deklariert werden, sobald diese Aufträge nicht lediglich zahlreich sind, statt dessen sich des Weiteren auf hohe Handelsfülle in Beziehung stehen.

Angebots- und nachfragegekoppelte Illiquidität
Für Erschwernisse beim Kauf oder Vertrieb von Wertpapieren können enge und illiquide Märkte ursächlich sein. In vielen Fällen geschehen tagelang Notierungen an der Effektenbörse, ohne dass Umsätze stattfinden. Für solche Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Börsennotierung allein Angebot (Briefkurs) oder nur Nachfrage (Geldkurs). Unter solchen Umständen ist die Erfüllung eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht direkt, allein in Teilen (Teilausführung) oder lediglich zu unguten Bedingungen machbar. Weiters mögen hieraus höhere Vollzugskosten hervortreten.