Eigentümer aktien: Anrecht auf Zahlung der Gewinnanteile

Eigentümer aktien
Besitzeraktien lauten keineswegs auf den Namen, stattdessen auf den entsprechenden Eigentümer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalitäten realisierbar.

Namensaktien
Namensaktien werden grundsätzlich auf den Namen des Aktieninhabers in das Aktienregister der AG eingetragen. Dabei werden Name,

Geburtsdatum, Adresse und Menge der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Vis-à-vis der Gesellschaft gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese mögen aus diesem Grund im Großen und Ganzen Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktionär mag von der Organisation Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Informationen begehren. Bekanntmachungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner im Allgemeinen direkt von der Organisation.

Ein Aktieninhaber ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienregister verbuchen zu lassen. Er gilt anschließend aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Teilhaber, welches zur Folge hat, dass er weder Informationen von der Gesellschaft noch eine Mitteilung zur Hauptversammlung erhält. Hierdurch verliert er ebenso sein Wahlrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Einschreibung im Aktienregister nicht dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktienbesitzer zum Stichtag (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und fördert in Wechselbeziehung mit einem elektronischen Ausführungssystem auch der Abwicklung von Transaktionen, folglich Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik Deutschland stets dann in der Art von Namensaktien begeben werden, für den Fall, dass der Nennbetrag nicht ganz eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Gesellschaft beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien, deren Übermittlung auf einen neuen Aktionär darüber hinaus an die Affirmation der Firma gebunden ist. Für die ausgebende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien insofern von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Anteilseignerskreis behält. In der Bundesrepublik Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien hingegen keinesfalls vielerorts vor.