Inhaber aktien

Inhaber aktien
Eigentümeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, sondern auf den entsprechenden Besitzer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalien möglich.

Namensaktien
Namensaktien werden generell auf den Namen des Aktieninhabers

in das Aktienregister der AG eingetragen. Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Menge der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Vis-à-vis der Institution gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können folglich grundsätzlich Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren. Jeder Shareholder mag von der Organisation Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Bekanntmachungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär im Großen und Ganzen direkt von der Firma.

Ein Teilhaber ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt hernach aber gegenüber der Organisation nicht als Aktieninhaber, was zur Folge hat, dass er weder Informationen von der Firma noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er ebenso sein Wahlrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Einschreibung im Aktienregister keinesfalls dependent. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Teilhaber zum Fristende (geheißen: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und nützt in Verkettung mit einem elektronischen Umsetzungssystem ferner der Ausführung von Transaktionen, somit Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik Deutschland stets dann in Gestalt von Namensaktien begeben werden, sofern der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) können von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Übertragung auf einen neuen Aktionär weiterführend an die Bestätigung der Firma gebunden ist. Für die herausgebende Firma sind vinkulierte Namensaktien insofern von Nutzen, als sie die Übersicht über den Aktieninhaberskreis behält. In Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien jedoch keineswegs mehrheitlich vor.