Veränderung eines Index oder des Aktienfonds

Sonderkonstruktionen sind beispielsweise Handelspapieranleihen auf zwei ausgewählte Aktien (so genannte Two-Asset-Aktienanleihen) oder im Übrigen Knock-in-Aktienschuldverschreibungen. Bei Letzteren ist keinesfalls einzig der Wechselkurs des Basiswerts bei Fälligkeit für eine Tilgung in Basiswerten ausschlaggebend,

stattdessen im Übrigen noch eine sonstige Kursbarriere, die der Basiswert während der Periode erreichen bzw. unterschreiten soll. Ist das nicht der Zustand, wird der Nennbetrag zurückgezahlt.

Schuldverschreibungen mit index ausgerichteter oder aktienkorborientierter Verzinsung: Wie bereits bei den Aktienanleihen handelt es sich bei Anleihen, deren Zins sich an der Fortentwicklung eines Indizes oder eines Aktienkorbs orientiert, um Erzeugnisse, die Anleihe- und Aktienprofile miteinander verknüpfen. Während Aktienobligationen eine fixe Zinszahlung gewährleisten, obgleich ein Wahlrecht des Emittenten bezogen auf die Gestalt und Höhe der Tilgung haben, beziehen Sie als Kunde von Anleihen mit index- oder aktienfondeingestellter Verzinsung eine veränderliche, von der Veränderung eines Index oder des Aktienfonds bedingte Verzinsung und grundsätzlich einen Tilgungsbetrag in Geld am Laufzeitende.

Obligationen mit indexorientierter Verzinsung sind Wertpapiere mit einer fixen Periode, deren Wertfortentwicklung von einem gewissen Index abhängt. Die Rückzahlungsbedin-gungen sehen zum Schluss der Zeitspanne die Zahlung einer eindeutigen Quote vor, die darüber hinaus unter dem Nominalbetrag der Anleihe liegen kann. Die Obligationen realisieren in der Regel über einen Mindestkupon, dessen Höhe üblicherweise unter dem Marktzinslevel liegt. Sie weisen nicht zuletzt fortwährend eine veränderliche Zinskomponente auf, deren Detaillierte Ausarbeitung schwankt. Solche Zinskomponente spiegelt die Fortentwicklung des fixen Index wider. In diesem Fall mag eine prozentuale Teilhabe an der Indexfortentwicklung ebenso geplant sein wie ein Spitzenwert (Cap). Vermöge dieser Konsistenz ist die Höhe der Verzinsung und dadurch darüber hinaus die Wertentwicklung der Schuldverschreibung im Verlauf der Periode im Vorfeld nicht bestimmbar.