Arbeit im Rahmen des Absatzes von Zertifikaten

Nachfolgende Kosten werden bei der Preisstellung im Anschlussmarkt mehrfach keinesfalls ausgeglichen verteilt über die Zeitspanne der Wertpapiere preisreduzierend in Subtraktion gebracht, sondern schon bis zu einem, im Sinne des freien Beliebens des Market Maker, früheren Zeitpunkt vollwertig vom

arithmetischen Wert der Zertifikate abgerechnet:
•    nach Richtschnur der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte;
•    eine im Emissionspreis für die Zertifikate bei Bedarf enthaltene Ausbeute;
•    im Emissionspreis für die Zertifikate ggf. enthaltene Gewinnanteile und sonstige Erträge, welche nach der Ausformulierung des Zertifikats monetär dem Emittenten zustehen.

Letztere werden immer wieder bei weitem nicht erst dann preisermäßigend in Subtraktion gebracht, sobald das jeweilige Bezugsgegenstand oder dessen Einzelteile 'ex Dividende' gehandelt werden, statt dessen bereits zu einem früheren Augenblick der Periode, und zwar auf der Ausgangsebene der für die gesamte Zeitspanne oder eine bestimmte Periode erwarteten Dividenden. Die Schnelligkeit dieses Abzugs ist dieserfalls unter anderem abhängig von der Stufe möglicher Netto-Rückflüsse der Zertifikate zum Market Maker.

Die von dem Market Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerischen respektive dem infolge der oben genannten Kriterien finanziell zu vermutenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Moment divergieren. Obendrein kann der Market Maker jederzeit die zur Kursfindung  besiegelte Methodenmenge  ändern, bspw. die Spanne unter Geld- und Briefkursen,geheißener: Spread, erweitern oder verkleinern.

Abgeltungen für den Verkauf von Zertifikaten
Für ihre Arbeit im Rahmen des Absatzes von Zertifikaten mögen Kreditinstitute vom Ausgeber Vergütungen beziehen. Im Primärmarkthandel, d. h. in der Emissions- beziehungsweise Zeichnungsphase, ist dies wiederholend der Umstand.

Mitunter werden ebenfalls Zahlungen aus einer vom Emittenten vereinnahmten Verwaltungsgebühr geleistet. Die Stufe dieser Provisionen wird in der Regel in Interdependenz von beim Bankhaus vorhandenen (zu bestimmten Abgabeterminen in den Wertpapierdepots) einem Sammlung am jeweiligen Zertifikat festgesetzt. Über nähere Details informiert jederzeit die inventarführende  Organisation.