Doppelwährungsbondn
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Step-Up-Obligationenn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird zu Beginn ein verhältnismäßig niedriger Zins gezahlt, hernach dann ein äußerst hoher.
Auch diese Schuldverschreibung wird zu pari begeben und ausgeglichen zurückgezahlt. Step-Up-Anleihen sind vielmals mit einem Kündigungsrecht des Begebers ausgestattet.
Zinsphasen-Obligationen
Zinsphasen-Obligationen stellen eine Mischart zwischen stabil- und veränderbar verzinslichen Schuldverschreibungen dar. Sie haben größtenteils eine Laufzeit von zehn Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem stabilen Kupon ausgestattet. Anschließend folgt eine Periode von mehreren Jahren mit einer variabelen Verzinsung, welche sich an den Geldmarktbedingungen orientiert. Die übrigen Jahre werden erneut mit einem Festsatz verzinst.
Währung
Als Finanzier können Sie in der Regel aussuchen zwischen Obligationen, welche auf Euro (EUR-Bonds) oder auf eine ausländische Währung (= Fremdwährungsobligation) lauten.
Doppelwährungsbondn: Geldmittel und Zinsen in unterschiedlichen Währungen
Doppelwährungsbondn stellen eine Sonderart dar. Bei diesen vermögen die Geldmitteltilgung und die Zinszahlung in andersartigen Währungen erfolgen; partiell wird dem Emittenten oder dem Finanzier ein Wahlrecht eingeräumt.
Als Spielartn der Doppelwährungsobligationen werden zur Limitierung des Währungsrisikos derartige mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option ermächtigt den Emittenten der Schuldverschreibung zu einer verfrühten, größtenteils unter dem originären Rückzahlungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option dagegen haben Sie als Investor das Recht, eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibung zu einem vorher festgelegten, ebenso weniger bedeutenden Betrag zu begehren.
Rang im Zahlungseinstellungsachverhalt oder bei Auflösung des Darlehensnehmers
Ein sonstiges wichtiges Ausstattungsspezifikum ist der Rang einer Schuldverschreibung: Für den Fall der Insolvenz oder der Liquidation des Emittenten ist zwischen vorrangigen, paritätischen und nachrangigen Anleihen zu unterteilen, je nachdem inwieweit die Ansprüche des Geldgebers im Verhältnis zu weiteren Kreditoren vorzugsweise, ebenbürtig oder nachrangig bedient werden.