Spielarten der Doppelwährungsbond

Step-Up-Schuldverschreibungen
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird zu Anfang ein tendenziell niedriger Zins gezahlt, hinterher dann ein ausgesprochen hoher.

Auch diese AnleiheObligation wird zu pari begeben und in Balance zurückgezahlt. Step-Up-Obligationen sind häufig mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Obligationen
Zinsphasen-Obligationen stellen eine Mischform zwischen stabil- und veränderlich verzinslichen Obligationen dar. Sie haben größtenteils eine Zeitdauer von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem konsistenten Coupon ausgestattet. Darauffolgend folgt eine Etappe von mehreren Jahren mit einer variabelen Verzinsung, welche sich an den Geldmarktvorbedingungen orientiert. Die verbleibenden Jahre werden nochmals mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Geldgeber können Sie in der Regel wählen zwischen Anleihen, die auf Euro (EUR-Bonds) oder auf eine fremdländische Währung (= Fremdwährungsbond) lauten.

Doppelwährungsanleihen: Geldmittel und Zinsen in andersartigen Währungen
Doppelwährungsschuldverschreibungn stellen eine Sonderform dar. Bei diesen können die Finanzielle Mitteltilgung und die Zinszahlung in andersartigen Währungen geschehen; stellenweise wird dem Begeber oder dem Finanzier ein Wahlrecht eingeräumt.

Als Spielarten der Doppelwährungsbond werden zur Restriktion des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option autorisiert den Emittenten der Obligation zu einer vorzeitigen, grundsätzlich unter dem originären Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option andererseits haben Sie als Geldgeber das Recht, eine verfrühte Rückzahlung der Schuldverschreibung zu einem im Voraus determinierten, ebenso weniger bedeutenden Betrag zu begehren.

Rang im Illiquiditätkontext oder bei Abwicklung des Darlehensnehmers
Ein weiteres wichtiges Ausstattungsmerkmal ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Konkurs oder der Liquidation des Emittenten ist zwischen vorrangigen, gleichrangigen und nachrangigen Bonds zu unterteilen, je nachdem inwieweit die Ansprüche des Anlegers im Verhältnis zu anderen Kreditgebern privilegiert, gleichrangig oder nachrangig bedient werden.