Laufzeitregeln ( Zinsphasen-Anleihen)

Step-Up-Schuldverschreibungen
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird anfangs ein relativ geringer Zins gezahlt, darauffolgend dann ein ausgesprochen hoher.

Auch diese AnleiheObligation wird ausgewogen begeben und ausgeglichen zurückgezahlt. Step-Up-Schuldverschreibungen sind häufig mit einem Kündigungsrecht des Begebers ausgestattet.

Zinsphasen-Anleihen
Zinsphasen-Obligationen stellen eine Mischart zwischen fest- und wandelbar verzinslichen Schuldverschreibungen dar. Sie haben in der Regel eine Laufzeit von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem festen Kupon ausgestattet. Hiernach folgt eine Spanne von mehreren Jahren mit einer wandelbaren Verzinsung, die sich an den Geldmarktvorbedingungen orientiert. Die übrigen Jahre werden erneut mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Finanzier vermögen Sie im Prinzip aussuchen zwischen Bonds, welche auf Euro (EUR-Bonds) oder auf eine fremdstaatliche Währung (= Fremdwährungsschuldverschreibung) lauten.

Doppelwährungsobligationn: Finanzielle Mittel und Zinsen in verschiedenen Währungen
Doppelwährungsobligationn stellen eine Sonderform dar. Bei diesen mögen die Zahlungsmitteltilgung und die Zinszahlung in unterschiedlichen Währungen stattfinden; zum Teil wird dem Begeber oder dem Finanzier ein Wahlrecht eingeräumt.

Als Varianten der Doppelwährungsschuldverschreibungen werden zur Begrenzung des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option legitimiert den Emittenten der Anleihe zu einer verfrühten, im Großen und Ganzen unter dem anfänglichen Tilgungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option andererseits haben Sie als Anleger das Recht, eine vorzeitige Tilgung der AnleiheObligation zu einem vorab bestimmten, ebenso weniger bedeutenden Betrag zu verlangen.

Rang im Insolvenzfall oder bei Liquidation des Debitors
Ein sonstiges wichtiges Ausstattungsmerkmal ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Illiquidität oder der Abwicklung des Begebers ist zwischen vorrangigen, gleichberechtigten und nachrangigen Obligationen zu unterteilen, je nachdem inwiefern die Ansprüche des Finanziers im Verhältnis zu sonstigen Kreditgebern privilegiert, gleichberechtigt oder nachrangig bedient werden.