Am Anfang niedriger Zins (Step-Up-Bonds)

Step-Up-Bondsn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird am Beginn ein verhältnismäßig niedriger Zins gezahlt, darauffolgend dann ein extrem hoher

. Auch diese Schuldverschreibung wird zu pari begeben und zu pari zurückgezahlt. Step-Up-Anleihen sind oftmals mit einem Kündigungsrecht des Begebers ausgestattet.

Zinsphasen-Anleihen
Zinsphasen-Obligationen stellen eine Mischart zwischen fest- und wandelbar verzinslichen Bonds dar. Sie haben generell eine Laufzeit von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem konsistenten Gutschein ausgestattet. Anschließend folgt eine Frist von mehreren Jahren mit einer flexibelen Verzinsung, welche sich an den Geldmarktkonditionen orientiert. Die verbleibenden Jahre werden wieder mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Anleger mögen Sie in der Regel wählen zwischen Obligationen, welche auf Euro (EUR-Bonds) oder auf eine fremdstaatliche Währung (= Fremdwährungsschuldverschreibung) lauten.

Doppelwährungsanleihen: Kapital und Zinsen in verschiedenen Währungen
Doppelwährungsanleihen stellen eine Sonderform dar. Bei diesen mögen die Geldmittelrückzahlung und die Zinszahlung in andersartigen Währungen ergehen; selektiv wird dem Emittenten oder dem Geldgeber ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Varianten der Doppelwährungsobligationen werden zur Deckelung des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option ermächtigt den Begeber der Anleihe zu einer vorzeitigen, grundsätzlich unter dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option aber haben Sie als Geldgeber das Recht, eine vorzeitige Rückzahlung der AnleiheObligation zu einem im Voraus determinierten, ebenso minderen Betrag zu verlangen.

Rang im Zahlungsunfähigkeitfall oder bei Auflösung des Darlehensnehmers
Ein übriges wichtiges Ausstattungsattribut ist der Rang einer Schuldverschreibung: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Abwicklung des Begebers ist zwischen prioritären, gleichberechtigten und nachrangigen Schuldverschreibungen zu trennen, es kommt darauf an inwieweit die Ansprüche des Investors im Verhältnis zu sonstigen Kreditgebern privilegiert, ebenbürtig oder nachrangig bedient werden.