Zinsphasen-Bonds stellen eine Mischart zwischen

Step-Up-Anleihenn
Bei der Step-Up-Schuldverschreibung wird zu Anfang ein tendenziell tiefer Zins gezahlt, anschließend dann ein überaus hoher. Auch diese Schuldverschreibung wird im Gleichgewicht begeben und ausgewogen zurückgezahlt. Step-Up-Obligationen

sind häufig mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Obligationen
Zinsphasen-Bonds stellen eine Mischform zwischen konsistent- und veränderbar verzinslichen Obligationen dar. Sie haben größtenteils eine Zeitdauer von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem konsistenten Kupon ausgestattet. Danach folgt eine Spanne von mehreren Jahren mit einer wandelbaren Verzinsung, welche sich an den Geldmarktkonditionen ausgerichtet. Die verbleibenden Jahre werden abermals mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Investor können Sie im Prinzip auswählen zwischen Schuldverschreibungen, die auf Euro (EUR-Obligationen) oder auf eine ausländische Währung (= Fremdwährungsschuldverschreibung) lauten.

Doppelwährungsbondn: Zahlungsmittel und Zinsen in verschiedenen Währungen
Doppelwährungsanleihen stellen eine Sonderform dar. Bei diesen vermögen die Finanzielle Mittelrückzahlung und die Zinszahlung in divergenten Währungen ergehen; partiell wird dem Begeber oder dem Investor ein Wahlrecht eingeräumt.

Als Abarten der Doppelwährungsobligationen werden zur Begrenzung des Währungsrisikos derartige mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option ermächtigt den Begeber der Obligation zu einer verfrühten, im Allgemeinen unter dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option dagegen haben Sie als Geldgeber das Recht, eine vorzeitige Rückzahlung der AnleiheObligation zu einem im Voraus festgelegten, genauso kleineren Betrag zu verlangen.

Rang im Illiquiditätfall oder bei Abwicklung des Kreditnehmers
Ein weiteres wichtiges Ausstattungsattribut ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Illiquidität oder der Abwicklung des Begebers ist zwischen vorrangigen, paritätischen und nachrangigen Bonds zu unterteilen, es hängt davon ab inwiefern die Ansprüche des Investors im Verhältnis zu anderen Darlehensgebern privilegiert, gleichgestellt oder nachrangig bedient werden.