Step-Up-Schuldverschreibungen

Step-Up-Bondsn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird am Beginn ein verhältnismäßig geringer Zins gezahlt, darauffolgend dann ein ausgesprochen hoher. Auch diese Schuldverschreibung wird im Gleichgewicht begeben und ausgewogen zurückgezahlt. Step-Up-Anleihen sind

vielmals mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Schuldverschreibungen
Zinsphasen-Bonds stellen eine Mischform zwischen stabil- und flexibel verzinslichen Anleihen dar. Sie haben grundsätzlich eine Dauer von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem stabilen Coupon ausgestattet. Darauffolgend folgt eine Frist von mehreren Jahren mit einer flexibelen Verzinsung, die sich an den Geldmarktbedingungen ausgerichtet. Die residualen Jahre werden nochmals mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Anleger vermögen Sie grundsätzlich optieren zwischen Bonds, welche auf Euro (EUR-Bonds) oder auf eine landesfremde Währung (= Fremdwährungsobligation) lauten.

Doppelwährungsanleihen: Kapital und Zinsen in andersartigen Währungen
Doppelwährungsbondn stellen eine Sonderform dar. Bei diesen vermögen die Zahlungsmittelrückzahlung und die Zinszahlung in andersartigen Währungen erfolgen; stellenweise wird dem Emittenten oder dem Investor ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Abwandlungen der Doppelwährungsschuldverschreibungen werden zur Beschränkung des Währungsrisikos jene mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option autorisiert den Begeber der Schuldverschreibung zu einer vorzeitigen, im Allgemeinen unter dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option dagegen haben Sie als Finanzier das Recht, eine vorzeitige Rückzahlung der AnleiheObligation zu einem vorab determinierten, genauso kleineren Betrag zu begehren.

Rang im Illiquiditätfall oder bei Auflösung des Kreditnehmers
Ein weiteres wichtiges Ausstattungsspezifikum ist der Rang einer Anleihe: Für den Fall der Zahlungseinstellung oder der Abwicklung des Emittenten ist zwischen vorrangigen, gleichberechtigten und nachrangigen Obligationen zu unterscheiden, je nachdem inwiefern die Ansprüche des Anlegers im Verhältnis zu sonstigen Kreditoren privilegiert, ebenbürtig oder nachrangig bedient werden.