Mischform zwischen fix- und variabel verzinslichen Bonds

Step-Up-Bondsn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird am Beginn ein relativ tiefer Zins gezahlt, anschließend dann ein extrem hoher. Auch diese AnleiheObligation wird in Balance begeben und ausgewogen zurückgezahlt. Step-Up-Anleihen sind oftmals mit einem Kündigungsrecht des Begebers ausgestattet.

Zinsphasen-Bonds
Zinsphasen-Schuldverschreibungen stellen eine

dar. Sie haben im Allgemeinen eine Zeitdauer von zehn Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem fixen Coupon ausgestattet. Dann folgt eine Teilstrecke von mehreren Jahren mit einer veränderlichen Verzinsung, welche sich an den Geldmarktvorbedingungen orientiert. Die restlichen Jahre werden nochmals mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Geldgeber können Sie im Prinzip auswählen zwischen Schuldverschreibungen, welche auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine ausländische Währung (= Fremdwährungsobligation) lauten.

Doppelwährungsanleihen: Finanzielle Mittel und Zinsen in verschiedenen Währungen
Doppelwährungsbondn stellen eine Sonderform dar. Bei diesen mögen die Finanzielle Mittelrückzahlung und die Zinszahlung in unterschiedlichen Währungen stattfinden; zum Teil wird dem Begeber oder dem Anleger ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Abwandlungen der Doppelwährungsschuldverschreibungen werden zur Einengung des Währungsrisikos selbige mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option legitimiert den Emittenten der Anleihe zu einer vorzeitigen, größtenteils unter dem originären Rückzahlungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option aber haben Sie als Investor das Recht, eine verfrühte Tilgung der AnleiheObligation zu einem im Voraus bestimmten, ebenfalls kleineren Betrag zu verlangen.

Rang im Konkursfall oder bei Auflösung des Debitors
Ein zusätzliches wichtiges Ausstattungscharakteristikum ist der Rang einer Anleihe: Für den Fall der Illiquidität oder der Abwicklung des Begebers ist zwischen prioritären, gleichberechtigten und nachrangigen Bonds zu distinguieren, je nachdem ob die Ansprüche des Finanziers im Verhältnis zu sonstigen Darlehensgebern bevorzugt, gleichrangig oder nachrangig bedient werden.