In Balance begeben und in Balance zurückgezahlt

Step-Up-Obligationenn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird anfangs ein tendenziell tiefer Zins gezahlt, hinterher dann ein besonders hoher. Auch diese Schuldverschreibung wird in Balance begeben und in Balance zurückgezahlt. Step-Up-Schuldverschreibungen sind oftmals mit einem Kündigungsrecht des Begebers ausgestattet.



Zinsphasen-Obligationen
Zinsphasen-Anleihen stellen eine Mischform zwischen fix- und veränderbar verzinslichen Obligationen dar. Sie haben generell eine Dauer von zehn Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem stabilen Coupon ausgestattet. Hiernach folgt eine Etappe von etlichen Jahren mit einer variabelen Verzinsung, welche sich an den Geldmarktgrundlagen ausgerichtet. Die verbleibenden Jahre werden wiederum mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Investor vermögen Sie im Grunde wählen zwischen Obligationen, welche auf Euro (EUR-Schuldverschreibungen) oder auf eine fremdstaatliche Währung (= Fremdwährungsobligation) lauten.

Doppelwährungsbondn: Finanzielle Mittel und Zinsen in verschiedenartigen Währungen
Doppelwährungsschuldverschreibungn stellen eine Sonderart dar. Bei diesen vermögen die Zahlungsmittelrückzahlung und die Zinszahlung in voneinander abweichenden Währungen geschehen; teilweise wird dem Emittenten oder dem Geldgeber ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Abarten der Doppelwährungsbonds werden zur Deckelung des Währungsrisikos selbige mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option berechtigt den Emittenten der Anleihe zu einer vorzeitigen, überwiegend unter dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option aber haben Sie als Geldgeber das Recht, eine verfrühte Rückzahlung der Schuldverschreibung zu einem vorher determinierten, genauso minderen Betrag zu begehren.

Rang im Zahlungsunfähigkeitsachverhalt oder bei Liquidation des Schuldners
Ein übriges wichtiges Ausstattungsattribut ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Auflösung des Begebers ist zwischen vorrangigen, paritätischen und nachrangigen Bonds zu trennen, es kommt darauf an ob die Ansprüche des Geldgebers im Verhältnis zu sonstigen Darlehensgebern privilegiert, gleichgestellt oder nachrangig bedient werden.