Kundenkreissicht

Gegenstand des Produktbegriffs

Aus verkaufswirtschaftlicher Sichtweise ist hingegen bei einem Produkt keineswegs so sehr der technische Gesichtspunkt bedeutend,

stattdessen mehr die mit dem Produkt erdenkliche Vorteilstiftung für den Kunden.

Der Verbraucher bzw. Verwender verbindet mit einem Artikel bestimmte Zweckvorstellungen und Nutzenerwartungen.

Im Kontext des zuvor erwähnten Fabrikates wird besonders rapide prägnant, daß der Kunde in jenem Produkt mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Einheit. Für den Käufer stellt sie ein Agens zur Satisfaktion jeweiliger Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie erlaubt ihm Enthusiasmus in seiner Freizeit, schöne Gedächtnisen, ja letzten Endes eine Art Unvergänglichkeit. Unter Zuhilfenahme von des Erzeugnisses findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder artistischer Wirkung; womöglich sättigt sie außerdem sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Statussymbol.

Dem Erzeugnis wohnt demzufolge aus der Ansicht des Kunden perpetuierlich eine nicht objektive Komponente inne. Das angebotene Erzeugnis hat die Verwertung zum Ziel und wird aufgrund dessen vom Kunden in seiner Aufgabe zur Zweckhaftigkeitstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand soll bei der Begriffs eingrenzung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistungsabgabe dar, der die Eignung innewohnt, dem Abnehmer bzw. Verwender einen bestimmten Sinn zu stiften.

Der Nutzen eines Produktes existiert aus den beiden Elementen Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist obendrein noch eine sonstige Differenzierung in persönlichem, soziologischem und magischem Zweck erreichbar.

Der Grundnutzen basiert auf der technischen Rolle des Produktes, während der Zusatznutzen aus Charakteristika des Produktes resultiert, die mit der reinen Funktionsausführung wenig oder gar nicht dazu gehören (z.B. Art, Farbton, Verpackung usw.).

Das Rundherumerlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerkreisansicht um so intensiver, je eher der Zusatzvorteil bei diesem Produkt eine Rolle spielt. Der Zusatzvorteil ist unentwegt sodann von großer Wichtigkeit, wenn die vorurteilsfreien Konsistenzen des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch diffizilen Elaboraten).