Abgrenzung von eigenem Kapital und Sondervermögen:

Kapitalanlagefonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und landfremden Investitiongesellschaften offeriert:

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
 Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts bedürfen sie einer Genehmigung mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

die auch die Compliance der rechtmäßigen Vorschriften und der Kontraktbedingungen beaufsichtigt. Geldanlagegesellschaften werden nicht selten in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nachgegangen; ausführbar ist ebenfalls die Rechtsform der AG.

Abgrenzung von eigenem Kapital und Sondervermögen: Für den Fall, dass Sie als Anleger Investitionsanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erkaufen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Investitionfonds) zugeführt, das von der Investitionsfirma verwaltet wird. Das Sondervermögen soll vom eigenen Vermögen der Gesellschaft separat gehalten werden und haftet keinesfalls für Außenstände der Investmentgesellschaft. Diese strikte Unterscheidung dient vornehmlich der Sicherheit der Geldgeber vor Verlust ihrer Gelder vermittels Forderungen Dritter gegenüber der Investitiongesellschaft.

Geldanlageaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Besorgung von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften. Satzungsmäßig festgelegter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens entsprechend der Regel der Risikomischung. Ebenso für sie besitzt Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Investitionsgesellschaften
können wie deutsche Geldanlagegesellschaften organisiert sein (beispielsweise Tochtergesellschaften deutscher Kreditanstalten in Luxemburg). Es sind allerdings vielerorts gleichfalls andere Formen üblich. Zufolge des Herkunftslandes mögen große Differenzen in der legalen Grundannahme und der Befugniskonstruktion bestehen.