Abschätzung des Länderwagnisses

Länderfährnis und Transferfährnis

Vom Länderwagnis spricht man, sofern ein landfremder Schuldner trotz eigener Bonität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine

Zins- und Tilgungsleistungen nicht rechtzeitig oder schlechthin nicht vollbringen kann.

Das Länderfährnis umfasst auf der einen Seite die Gefahr einer wirtschaftlichen, zum anderen die Gefahr einer politischen Wechselhaftigkeit. Derart können Geldzahlungen, auf die Sie eine Anforderung haben, zufolge von Kapitalmangel oder Transferbegrenzungen im Ausland unterbleiben. Bei Papieren in Fremdwährung mag es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund der Tatsache eingetretener Devisenlimitierungen nicht mehr konvertierfähig ist.

Ausbleibende Abdeckungsmöglichkeit
Eine Sicherungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis gibt es keineswegs. Entstabilisierende Vorkommnisse im politischen und sozialen Gebilde mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Handhabung von Auslandsschulden und zur Zahlungsunfähigkeit eines Landes führen. Politische Vorkommnisse können sich auf dem global ineinander greifenden Geldmittel- und Devisenmarkt zeigen: Sie können dabei quotationsteigernde Anregungen geben oder aber Baissestimmung fabrizieren. Beispiele für selbige Geschehnisse sind Veränderungen im Verfassungssystem, der Wirtschaftsordnung oder der politischen Machtabhängigkeiten, nationale und internationale Krisensituationen, Revolutionen und Kriege wie noch durch Naturgewalten ausgelöste Vorkommnisse. Des Weiteren Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben zuweilen - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Staatsgewalt gelangenden Parteien - Konsequenzen auf die Währung und das Börsengeschehen in dem betreffenden Land.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe
Große Bedeutsamkeit haben die von einigen Wirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Beurteilung der Länder der Welt nach deren Kreditwürdigkeit. Länderratings nützen als Abstimmungshilfe bei der Einstufung des Länderfährnisses.